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Ursberg
24.03.2017

Gemeinde plant Gewerbegebiet

Nördlich der Riedstraße und angrenzend an das bestehende Wohngebiet am Angerweg und der Talstraße in Oberrohr plant die Gemeinde das neue Baugebiet „Fretzmähder“.

Südlich der B300 soll im Norden Ursbergs eine Fläche für Firmen entstehen. In Oberrohr ist derweil ein weiteres Baugebiet „Fretzmähder“ in Planung.

„Mit diesem Beschluss haben wir ein großes Projekt auf den Weg gebracht“ stellte Bürgermeister Peter Walburger am Ende des wohl wichtigsten Tagesordnungspunktes in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erleichtert fest. Gemeint ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B300“ im Norden Ursbergs mit gleichzeitigem einstimmig erfolgten Billigungs- und Auslegungsbeschlusses. Vorausgegangen waren umfangreiche Beratungen in mehreren Sitzungen und Gesprächen und letztlich die Vorstellung der Planung durch Günther Thielemann vom gleichnamigen Architektenbüro in Dinkelscherben im Verlauf der Sitzung.

Die Bildpräsentation beinhaltete das Gelände, für das die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist, den Bereich des geplanten Gewerbegebietes mit Erschließungsstraßen und Aufteilung in vier Teilbereiche GE 1 bis GE 4. Ein Bereich ist für die spätere Erweiterung reserviert. Nicht mit einbezogen ist die vorhandene Streuobstwiese, sie ergänzt in besonderem Maße die Begrünung des Areals. Gegenüber der ursprünglichen Version ist jetzt die Anlage eines Kreisverkehrs an der B300 zur Erschließung und Anbindung der östlichen Ortseinfahrt von Oberrohr vorgesehen. Damit entfällt die Zufahrt zur Dominikus-Ringeisen-Straße bei St. Maria. Der zu ändernde Flächennutzungsplan erstreckt sich über eine Fläche von 9,3 Hektar, das Gewerbegebiet selbst hat die Größe von 6,8 Hektar. In den zahlreichen Punkten der Satzung geht die genaue Definition eines Gewerbegebietes hervor, es ist unter anderem die Gebäudehöhe zwischen 8,5 und 12,5 Meter festgelegt, verschiedene Dachformen sind möglich. Vor der endgültigen Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind einige geringfügige schriftlich fixierte Änderungen durch das Ingenieurbüro im Bebauungsplan einzuarbeiten.

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