Aichen: Was Bauwillige im „Kirchfeld“ beachten müssen
Welche Regelungen jetzt auf den Weg gebracht wurden
Die Aichener Gemeinderäte hatten sich bei der jüngsten Sitzung unter anderem auch mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes (BBP) „Kirchfeld“ im Osten der Ortschaft zu befassen. Diese wurde auf Veranlassung des Bauamtes beim Landratsamt notwendig.
Laut Architekt Eugen Riedler stellen sich die Änderungen und neuen Festsetzungen so dar: Bei Wintergärten bzw. Terrassen-Überdachungen dürfen die Eindeckungen auch in Glas ausgeführt werden. Bei Hauptgebäuden sind Sattel-, Walm- und Pultdächer erlaubt. Bei Garagen, Nebengebäuden und Anbauten sind auch Flachdächer zulässig. Der First muss bei einem Sattel-, Walm- oder Pultdach über die Längsseite des Hauptbau-Körpers verlaufen. Ausnahmen sind nur bei Nebengebäuden, Garagen und Anbauten möglich.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.