Gericht: Krumbacher Fitnessstudio verlangt rückwirkend Beiträge
Die Inhaberin und Klägerin wollte das Urteil des Günzburger Amtsgericht nicht akzeptieren. Vor dem Landgericht wurde daher nochmal verhandelt.
Der Fall eines Krumbacher Sportstudios, das von einem Ehepaar Nutzungsbeiträge rückwirkend über mehrere Jahre eingeklagt hatte, wurde diese Woche am Landgericht im Berufungsverfahren erneut aufgerollt. Die Klägerin wollte den Urteilsspruch des Günzburger Amtsrichters Martin Kramer nicht akzeptieren und hatte die nächste Instanz angerufen.
Wie der vorsitzende Richter, Landgerichtspräsident Thomas Ermer, erläuterte, handelte es sich um einen komplizierten juristischen Sachverhalt, den die Richter bereits im Vorfeld der Verhandlung erörtert hatten. Wie berichtet, hatte ein Ehepaar 2012 einen Vertrag mit zweijähriger Laufzeit bis Ende Dezember 2014 in einem Studio abgeschlossen. Im Sommer 2014, mehrere Monate vor Vertragsende, wurde dieser in einen neuen Vertrag umgewandelt, wobei wieder eine zweijährige Kündigungsfrist in Kraft trat. In diesem Vertrag haben die Beklagten mit separater Unterschrift einem Bankeinzug zugestimmt.
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