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Gesundheit
17.06.2019

Gleichstellung in der Pflegeversicherung gefordert

Großes Interesse am Thema Pflege beim Fachtag im Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg

Es ist eine Ungleichbehandlung und eine wesentliche Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, hieß es auf der Fachtag des Dominikus-Ringeisen-Werkes in Ursberg: Obwohl sie täglich ebenso medizinisch und hygienisch professionell gepflegt werden müssen wie Menschen ohne Behinderung, wird dieser Aufwand von den Pflegekassen nicht getragen. Höchstens 266 Euro im Monat, so schreibt es der Gesetzgeber im Paragraph 43a des elften Sozialgesetzbuches vor, darf die Pflege eines Menschen mit Behinderung wert sein. Alles was über diesem Betrag liegt müssen Träger wie das Dominikus-Ringeisen-Werk (DRW) aus anderen Finanzierungstöpfen herausnehmen. Deshalb fordert das DRW als einer der größten Träger der Behindertenhilfe in Bayern im Schulterschluss mit dem Diözesan-Caritasverband Augsburg eine Abkehr von dieser Praxis. „Der Paragraph 43a muss gestrichen werden. Das wäre der Königsweg“, forderte Peter Hell, Referatsleiter „Teilhabe und Pflege“ des Caritasverbands jetzt auf einer Fachtagung unter dem Titel „Pflege behindert? Behindert Pflege?“ in Ursberg. „Die Pflege über das Notwendige hinaus muss endlich auch für Menschen mit Behinderung bezahlt werden“, so Hell.

Das Beispiel zeigt: Trotz gegenteiliger Beteuerungen der Politik scheitert Inklusion sehr oft am Geld und am politischen Willen. Das wird besonders in der Sozialgesetzgebung deutlich. Verkompliziert wird alles zudem noch durch gegensätzliche Sozialsysteme: Hier ein beitragsfinanziertes Pflegekassenmodell, dort ein steuerfinanziertes Eingliederungshilfesystem für Menschen, die nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt aktiv sein können, um Sozialabgaben zu leisten. Dass Menschen mit Handicap auf Dauer und oft viele Jahrzehnte in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, wird aus der Brille des Gesetzgebers nicht als „häusliches Umfeld“ angesehen, bei dem das volle Finanzierungsmodell der Pflegeversicherung greifen würde.

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