Grabgebühren und Hundehaltung werden teurer
Der Ziemetshauser Gemeinderat erhöht die Gebühren für Gräber und die Hundesteuer zum Teil kräftig. Die Neuregelung für Gräber tritt sofort in Kraft.
Neben dem Ergebnis der Rechnungsprüfung für 2013 hatte der Ziemetshauser Marktgemeinderat auch die Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof und zur Hundesteuer zu behandeln. Beide Satzungen sind aufgrund von zwischenzeitlich aufgetretenen Kostensteigerungen anpassungsfällig. So wird ein Familiengrab für ein Nutzungsrecht von 25 Jahren künftig 800 Euro (bisher 675 Euro) kosten, in Schönebach sind statt bisher 500 Euro nunmehr 625 Euro zu berappen. Die Gebühren für Einzelgräber steigen von 360 auf 480 Euro und in Schönebach von 275 auf 390 Euro.
Gebührenübersicht liegt im Rathaus aus
Eine Urnennische im Friedhof Ziemetshausen für zwei Urnen und ein Nutzungsrecht auf zehn Jahre kostet jetzt 525 Euro (bisher 480 Euro). Die Erstellung eines Grabes wird künftig mit 775 Euro berechnet (vorher 680 Euro), die Einrichtung eines Urnengrabes (mit Bestattungsfeier) verteuert sich von 120 auf 150 Euro. Edwin Räder, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, bezeichnet die neu festgesetzten Gebühren als durchaus angebracht, liegen sie doch im Verhältnis zu vergleichbaren Kommunen unter dem Durchschnitt. Nachdem die Satzung von den Räten einstimmig gebilligt wurde, tritt sie ab sofort in Kraft. Die vollständige Gebührenübersicht liegt im Rathaus zur Einsichtnahme aus.
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