Grünland: Umbruch ist verboten
Auflagen im Vogelschutzgebiet
Unterallgäu/Landkreis Im Vogelschutzgebiet Mindeltal ist vorläufig kein Grünlandumbruch mehr möglich. Darüber haben Vertreter der Regierung von Schwaben auf einer Infoveranstaltung in Kirchheim die Bürgermeister der acht betroffenen Gemeinden und die 13 Ortsverbände des Bauernverbands informiert. Grundsätzlich müsse jeder Grünlandumbruch in einem Natura-2000-Gebiet der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden.
Das 2655 Hektar große, landkreisübergreifende Vogelschutzgebiet Mindeltal zähle zu denjenigen Natura-2000-Gebieten in Schwaben, in denen der Grünlandanteil in den vergangenen Jahren extrem stark zurückgegangen sei, so die anwesenden Experten der Regierung von Schwaben. Dabei sei das Grünland für dieses Gebiet entscheidend: Die Wiesengebiete sind Brutlebensraum für Kiebitz, Brachvogel und Bekassine, außerdem Nahrungslebensraum für Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe, Weißstorch und Silberreiher. Für die Wiesenbrüterarten Brachvogel, Kiebitz und Bekassine sei der Erhaltungszustand bereits sehr schlecht. Dies lasse den Unteren Naturschutzbehörden beim Vollzug kaum Ermessensspielraum, ein Grünlandumbruch sei in nächster Zeit nicht mehr möglich, so die Regierung. Zudem werde geprüft, ob teils auch Grünlandflächen wiederhergestellt werden müssten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.