Prozess um Sex mit 13-Jähriger: Angeklagter kommt mit Bewährung davon
Plus Der 18-Jährige soll das Mädchen vergewaltigt haben. Oder war der Sex doch einvernehmlich? Warum der Angeklagte mit Bewährung davonkommt.
Nein, eine gute Figur hat der Angeklagte vor Gericht wirklich nicht gemacht. Wenn der Richter bei der Urteilsverkündung gar von einer "Märchenstunde" spricht, dann ist in der Verteidigungsstrategie wohl so einiges schief gelaufen. Dass der 18-Jährige, dem die Vergewaltigung einer 13-Jährigen vorgeworfen wurde, dennoch nicht ins Gefängnis muss, hat er einem anderen Umstand zu verdanken.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Psychologin Prof. Dr. Michaela Pfundmair aus München in einem ausführlichen Gutachten dargelegt, warum sie es für möglich hält, dass das Mädchen das Geschehene erst im Nachhinein zu einer Vergewaltigung umgedeutet haben könnte. Zu dem Zeitpunkt hatte der Angeklagte noch, unterstützt durch Zeugenaussagen seines Vaters und Großvaters, darauf beharrt, dass das Mädchen an jenem 7. März 2019 gar nicht bei ihm gewesen sei.
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