Es gibt wachsende Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunktechnik. Hier muss der Staat das Vorsorgeprinzip ernst nehmen.
Wer sich mit Mobilfunkgegnern und ihren Warnungen beschäftigt, gerät ganz schnell an alle möglichen Verschwörungstheorien. Es mag ein Wesensmerkmal unserer Zeit sein, dass rationale Argumente schnell untergehen im Getöse der Emotionen und Gewaber irgendwelcher Halbwahrheiten. Heutzutage bietet das Internet für jede noch so abwegige Ansicht ein Forum. Um sich zu orientieren, brauchen die Menschen aber Fixpunkte, nach denen sie ihren Kompass ausrichten können. Bedenklich ist dabei die Entwicklung, aus Prinzip allem Etablierten, etwa staatlichen Behörden oder auch Medien, zu misstrauen, denn wenn diese Fixpunkte im Vertrauenskosmos fehlen, an was sollen die Menschen dann noch glauben?
Vertrauen muss aber auch gerechtfertigt werden. Pauschale Unbedenklichkeitserklärungen gab es schon häufiger in diesem Land. Manchmal erwiesen sie sich als falsch. So spritzt heute keiner mehr mit DDT seine Obstbäume oder kleidet seine Hausfassade mit Asbest aus. Wenn nicht auszuschließen ist, dass eine Maßnahme oder ein Stoff ein Gesundheits- oder Umweltrisiko birgt, dann gilt auch hierzulande das Vorsorgeprinzip. Es gibt dem Staat insbesondere in Situationen der Unsicherheit die Möglichkeit an die Hand, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu handeln. Das gilt bereits dann, wenn plausible oder ernsthafte Anhaltspunkte für ein Risiko bestehen.
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