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Recht
31.01.2015

Hasso muss an die Leine

Eine Hinweistafel an einem Kinderspielplatz in Krumbach erklärt, dass hier Hunde keinen Zutritt haben.
Foto: Keller

Große und gefährliche Hunde haben auf Spielplätzen und Friedhöfen nichts zu suchen

Das Zusammenleben von Mensch und Tier erfordert auch außerhalb der eigenen vier Wände die Einhaltung eines Regelwerkes, um dem Tierschutz wie auch dem „Menschenschutz“ gerecht zu werden. Das gilt in der Beziehung von Mensch und Hund im Besonderen. Immerhin sind in Krumbach etwa 450 Hunde amtlich bei der Stadt erfasst und steuerlich registriert.

Der gute Umgang mit den Vierbeinern wird rechtlich durch das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz, etliche Gesetze auf Landesebene und durch Verordnungen, die für die Stadt Krumbach zugeschnitten sind, geregelt. Nicht zuletzt der Leinenzwang ist dabei ein Hauptanliegen. Nach wie vor gibt es Klagen über freilaufende Hunde im Wald. Dies nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, den Appell „Hunde bitte an die Leine“ zu aktualisieren und auf die vom Stadtrat erlassene Hundehalteverordnung hinzuweisen.

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