Hier wird am Sonntagvormittag nicht gewaschen
An Feiertagen dürfen in Thannhausen auch künftig erst ab 12 Uhr Waschanlagen betrieben werden. Der Stadtrat lehnte einen Antrag der Rastanlage Mindeltal ab
In Thannhausen gibt es eine Verordnung, die den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und bestimmten Feiertagen erst ab 12 Uhr zulässt. Diese gilt noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die Raststätte Mindeltal Seel GmbH hatte eine Autowaschanlagenerlaubnis für Autos an diesen Tagen bereits ab 8 Uhr beantragt. Grundsätzlich nach dem Feiertagsgesetz möglich, wenn diese Verordnung nicht bestünde. Draußen würde dies keine Rolle spielen, wie Bürgermeister Georg Schwarz (CSU) bemerkte. Bei der Waschanlage in der Bahnhofstraße dagegen könnte es durchaus zu Problemen führen. Denn: Die Verordnung gilt für das ganze Stadtgebiet. Die Einhaltung der Feiertagsruhe, zumindest von 8 bis 12 Uhr, sei höher zu werten als das Interesse sein Fahrzeug zu waschen, so die Ansicht der Verwaltung. Seitens der Fraktion der Freien Wähler war man sich ebenfalls einig, dem Antrag nicht zuzustimmen. Auch die der CSU sah darin eine zusätzliche Beeinträchtigung. Wer sonst keine Zeit habe, müsse auch nicht am Sonntagvormittag waschen, hieß es. Einstimmig sprach sich der Stadtrat gegen eine Änderung der Verordnung aus, weiter wurde beschlossen entsprechend den bisherigen Regelungen eine weitere Verordnung mit einer Geltungsdauer für die nächsten zehn Jahre zu erstellen.
Durch die im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 grundlegenden Änderungen bezüglich der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts ergeben sich für die Stadt Thannhausen erhebliche Konsequenzen. Der hoheitliche Bereich, der Bereich der Vermögensverwaltung, aber auch sogenannte Beistandsleistungen waren bisher nicht umsatzsteuerpflichtig. Das neue Recht tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Welche Leistungen genau in dieses mit einfallen, sei jedoch noch nicht bekannt, wie Kämmerer Thomas Bihler bemerkte. Jedoch bestehe die Möglichkeit, mit Einreichung einer formlosen Erklärung beim zuständigen Finanzamt, das bisherige Recht bis zum 31. Dezember 2020 übergangsweise fortzuführen. Bihler verwies nicht nur auf die damit produzierten Mehrkosten, sondern auch auf die Beistandsleistungen, die sich damit um 19 Prozent verteuerten. „Diskutieren brauchen wir das nicht“, fügte Bürgermeister Schwarz an, bevor der Stadtrat der Übergangslösung zugestimmte.
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