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13.08.2010

Impfrebellen werden zur Kasse gebeten

Christoph und Martin Sauter ließen ihre Tiere im Juli 2009 nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen - die Bestimmung wurde später aufgehoben. Weil sie eine Einspruchsfrist versäumten, müssen sie jetzt ein Bußgeld zahlen. Foto: Czysz
Foto: Czysz

Ebershausen Für Familie Sauter aus Ebershausen war es eine Genugtuung, als sich Bayerns Umweltminister Markus Söder im Oktober 2009 gegen eine generelle Impfpflicht für Blauzungenkrankheit aussprach. Genau das hatten die Landwirte gefordert. Und genau deshalb hatten sie ihre Tiere nicht impfen lassen. Sie wollten trotz angedrohtem Zwangsgeld ihre Tiere nicht vergiften - auch zum Schutz der Verbraucher. Jetzt müssen die Sauters teuer dafür bezahlen: Weil sie vor zwei Jahren eine Einspruchsfrist nicht eingehalten hatten, müssen sie ein Bußgeld von 3700 Euro aufbringen.

Martin und Christoph Sauter verstehen jetzt die Welt nicht mehr: Die Impfpflicht wurde abgeschafft, aber das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde fortgesetzt. "Ich verstehe nicht, warum wir für etwas zahlen sollen, das sowieso nicht rechtmäßig ist." Auch eine Verfassungsbeschwerde wurde erhoben. Mehrere Gerichtsurteile gab es - darauf stützt sich das Landratsamt in einem Schreiben vom 8. August. Der Bußgeldbescheid sei rechtskräftig. Für eine förmliche Aussetzung der Vollstreckung bestehe kein Raum.

Um die Situation abzumildern, wurde ein Vollstreckungsaufschub angeboten. Die Sauters haben bereits 1000 Euro überwiesen, ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen. Bei einer Zwangsvollstreckung könnte sogar das Betriebskonto der Landwirte durch das Finanzamt gesperrt werden. Das Bußgeld richtet sich nach der Zahl der Tiere und einem in Schwaben festgelegten Satz.

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