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  3. Gemeinderat: In Ursberg wird über Baugebiete diskutiert

Gemeinderat
26.10.2017

In Ursberg wird über Baugebiete diskutiert

Luftbild des geplanten Baugebiets „Fretzmähder“ in Oberrohr. Über den Entwurf war sich der Rat relativ einig.
Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung 2017/ EuroGeographics

Während der Entwurf „Fretzmähder“ in Oberrohr rasch über die Bühne geht, gibt es bei „Mindelzell Süd“ Gesprächsbedarf

Das Baugebiet „Fretzmähder“ in Oberrohr und das neue Baugebiet „Mindelzell Süd“ waren die zentralen Themen der jüngsten Gemeinderatssitzung in Ursberg. Relativ gelassen und ohne Einwände verhielt es sich dabei bei dem in Oberrohr angedachten Baugebiet „Fretzmähder“, für das Günther Thielemann vom gleichnamigen Ingenieurbüro die grundlegenden Punkte des Billigungs- und Auslegungsplans den Räten erläuterte.

Auf einer 1,6 Hektar großen Fläche am östlichen Rand von Oberrohr sollen insgesamt 20 Bauplätze in einer Größe von 625 bis zu 1300 Quadratmeter Größe entstehen. Hauptpunkt bei der Umsetzung des Baugebietes ist dabei eine am nördlichen und östlichen Ortsrand anzulegende Ortsrandbegrünung in der stattlichen Breite von sechs Metern. Diese sei wegen der dortigen Grundwassersituation und dem nach Osten hin abfallenden Gelände auch aus Ortsplaner- und gestalterischer Sicht notwendig. Bei vielen Neubauten würde wegen dieser Situation der Keller aus dem Baugrund herausragen, was zu einer unschönen Ortsansicht führen würde. Deshalb wurde bereits in einer vorgelagerten Sitzung festgelegt, dass in diesem Bereich keine Mauern, sondern eine Begrünung mit Anböschungscharakter entstehen soll. Ansonsten legte man sich auf eine offene Bauweise fest und wird auch die sich ständig höherer Nachfrage erfreuenden „Toskanahäuser“ zulassen. Auch bei den Dachformen gibt es nur bedingt Einschränkungen und auch die Dachneigung soll zwischen 32 und 45 Grad im äußeren Bereich und sogar 25 bis 45 Grad im inneren Bereich des Baugebietes zugelassen sein. In Summe eine sehr interessante und den Bauwilligen sehr entgegenkommende Vorgabengestaltung. Und auch der Straßenquerschnitt soll von 5,50 auf 5,65 Meter inklusive hohem Bordstein geändert werden.

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