Ist er nur Konsument oder Dealer?
Ein 41-Jähriger steht wegen eines in seiner Wohnung entdeckten Drogenvorrats vor dem Günzburger Amtsgericht.
Ein 41-Jähriger muss sich vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Drogen besessen und mit ihnen gehandelt zu haben. Es geht um 69 Ecstasy-Tabletten, knapp 37 Gramm Cannabis und zwei Gramm Amphetamin, die bei einer Hausdurchsuchung im März vergangenen Jahres gefunden wurden. Außerdem hatte der Mann aus dem nördlichen Landkreis einen Schlagring und zwei Schuss scharfe Munition deponiert. Was den Drogenhandel angeht, stützt sich die Staatsanwaltschaft auf eine Zeugin – doch die ist nicht vor Gericht erschienen.
Richterin Franziska Braun sucht in den Akten nach ihrer Telefonnummer. Zwischendurch klingelt zweimal das Handy eines Zuschauers, bis die Richterin mit einem Ordnungsgeld droht. Dann findet sie die Kontaktdaten der Zeugin. Sie nimmt den Telefonhörer, wählt, die Zeugin geht ran. Was sie sagt ist nicht zu hören, doch vermutlich, dass sie krank sei. Denn die Richterin antwortet, „dann brauchen sie ein Attest“. Schließlich entschließt sie sich doch zu kommen. In einer halben Stunde möchte sie da sein.
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