Jetzt kann die Münsterhauser Ortsumgehung gebaut werden
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ebnet den Weg zum baldigen Baubeginn bei Münsterhausen. Wann es losgehen soll.
Eine gewisse Erleichterung, besonders bei Bürgermeister Robert Hartinger, war in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates Münserhausen nicht zu übersehen. „Mit Beschluss vom 29. Juni 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2017 zurückgewiesen. Der Beschluss ist seit 13. August 2018 rechtskräftig“ so die amtliche Mitteilung der Behörde an die Marktgemeinde.
Damit ging ein langjähriger Rechtsstreit im Zuge einer Ortsumgehung zu Ende und ermöglicht nun einen baldigen Baubeginn, der sich durch das Verfahren um drei Jahre verzögert hatte. Federführend durch das Staatliche Bauamt Krumbach in Abstimmung mit den beauftragten Planungsbüros können nun die Vergabeunterlagen zunächst für die Herstellung der Brückenbauwerke Hagenrieder Straße und Mindelbrücke Süd veröffentlicht werden. Ein entsprechender Zeitplan für das Vergabefahren an sich wurde vom Staatlichen Bauamt Krumbach vorgelegt.
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