Sozialbetrug: BGH kassiert Urteil gegen Pflegevermittler
Plus Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Vermittler von Pflegekräften aus dem Landkreis in Teilen aufgehoben. Das kann bundesweiter Präzedenzfall werden.
Fast zwei Jahre ist es jetzt her, dass das Landgericht Augsburg sein Urteil gegen einen heute 72-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Günzburg gesprochen hat. Drei Jahre sollte der Mann nach dem Willen des Gerichts in Haft, weil er mit seiner Vermittlungsagentur für Pflegekräfte entscheidend daran beteiligt war, die Sozialkassen um rund 2,7 Millionen Euro zu bringen.
Nun hatte die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe tatsächlich Erfolg. Wie der Verteidiger des Unternehmers, Hansjörg Schmid, auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, hat der Erste Strafsenat des BGH das Urteil in Teilen aufgehoben. Der Beschluss wurde bereits Ende September gefasst und sei am vergangenen Donnerstag ihm und seinem Mandanten zugestellt worden. „Das hatten wir schon erwartet. Wenn es beim BGH übermäßig lange dauert, dann ist eine Aufhebung zu erwarten. Uns war klar, dass da im ersten Urteil etwas nicht richtig gelaufen sein konnte.“
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