Keine Erhöhung bei Grundsteuern A und B
Marktgemeinderäte stimmen gegen den Vorschlag des Bürgermeisters für eine moderate Anpassung der Hebesätze. Auch bei der Gewerbesteuer soll sich nichts ändern
Sollen in der Marktgemeinde Münsterhausen die Hebesätze bei der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer angehoben werden oder nicht? Bürgermeister Robert Hartinger plädierte in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats für eine Erhöhung. Er war der Meinung, dass die Hebesätze als Ausgleich zur Inflationsrate moderat angepasst werden sollten. Die Marktgemeinderäte sahen das anders und stimmten gegen eine Anhebung.
Zuletzt wurden die Hebesätze vor drei Jahren angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt derzeit 415 v. H., für die Grundsteuer B 330 v. H. und für die Gewerbesteuer 305 v. H. Die Durchschnittshebesätze 2018 der Gemeinden im Landkreis Günzburg liegen bei 355,15 (Grundsteuer A), 337,21 (Grundsteuer B) und 313,68 (Gewerbesteuer.
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