Keine Fotovoltaikanlage im Außenbereich von Ziemetshausen
Plus Warum der Ziemetshauser Marktrat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss für Solarfelder fasst und was er außerdem noch zu beschließen hatte.
Vielfältig waren die Tagesordnungspunkte, mit denen sich der Ziemetshauser Marktgemeinderat zum Jahresende zu beschäftigen hatte. Unter anderem ging es um Bauangelegenheiten. Zudem gab es einen Grundsatzbeschluss, dass Fotovoltaikanlagen im Außenbereich der Marktgemeinde nicht erwünscht sind.
Nicht alle Punkte gingen problemlos über die Bühne. So die Bauvoranfrage für ein Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten und Flachdach einschließlich Penthouse sowie Garagen an der Augsburger Straße und Stellplätzen an der Ledererstraße. Das Gebäude weist in der Planung nicht die erforderliche Größe für einen dreigeschossigen Bau aus, die Garagen befinden sich außerhalb der Baugrenze. Hierfür müssten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
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