Kleine Summe für großen Dienst
Münsterhausen will im Notfall für Einsatzkräfte da sein
Unlängst stimmte der Marktgemeinderat Münsterhausen in seiner Sitzung einstimmig der Zweckvereinbarung über die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren zwischen dem Kreis und der Stadt Günzburg und allen Gemeinden im Landkreis zu.
Es bestehe grundsätzlich eine Fürsorgepflicht der Kommunen, psychische Folgeerscheinungen durch den Feuerwehrdienst zu verhindern, trug Bürgermeister Robert Hartinger vor. Aufgabe der Zweckvereinbarung ist die gemeinschaftliche Übernahme dieser Fürsorgepflicht gegenüber allen aktiven Feuerwehrfrauen und -männern im Landkreis. Jede teilnehmende Gemeinde zahlt auf ein Konto einmalig einen Betrag in Höhe von drei Euro pro aktivem Feuerwehrdienstleistenden ein. Die Marktgemeinde Münsterhausen hat somit einen erstmaligen finanziellen Beitrag in Höhe von rund 240 Euro zu leisten. Sind die vorhandenen finanziellen Mittel erschöpft oder reichen nicht mehr aus, wird von jeder Gemeinde im Landkreis Günzburg ein weiterer Betrag pro Feuerwehrdienstleistendem erhoben, der vorher in einer geeigneten Versammlung festzulegen ist.
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