Rechtlich betrachtet hat die Bürgermeisterin keine Verpflichtung, sich zu erklären. Doch ihre Parteinahme wirft Fragen auf.
Rechtlich betrachtet ist in dem Streit um die Vergabe der Unterwiesenbacher Jagdpacht alles klar. Die Gemeinde muss keine Stimme abgeben, aber sie hat das gesetzlich verbriefte Recht, ihr Gewicht in einer solchen Abstimmung geltend zu machen. Wie auch immer man die Vorwürfe Hubert Heiningers einordnen mag, es scheint zumindest so, dass die Bürgermeisterin von diesem Recht Gebrauch gemacht und sich auf einen der beiden Kandidaten festgelegt hat. Sie ist nicht rechenschaftspflichtig darüber, wie sie sich entschieden hat. Ob es allerdings klug ist, in den Wettstreit zweier Bürger des gleichen Ortes zugunsten des einen einzugreifen, darf bezweifelt werden. Denn eine solche Parteinahme wirft konsequenterweise die Frage nach dem Warum auf. Wenn es einen sachlichen Grund gibt, dann wäre es gut, ihn zu nennen. Das könnte die Schärfe aus der Debatte nehmen. Mit Sicherheit ist es der Sache nicht dienlich, wenn Heininger nun alle Ratsmitglieder unter Generalverdacht stellt und die Gemeinde der Vetterleswirtschaft bezichtigt. Dass die Bürgermeisterin im Gegenzug Heininger mit einer Unterlassungsklage droht, sorgt aber auch nicht für Entspannung. Über alledem steht die Frage: Hätte sich diese Situation nicht vermeiden lassen?
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