Komplexes Steuerthema kommt auf Stadt zu
Kommunen werden steuerpflichtig. Das bedeutet mehr Verwaltungsaufwand und mehr Personal für Krumbach
Ab 1. Januar 2021 tritt die Reform des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Waren in einer Kommune bisher nur wenige Bereiche wie Wasserwerk, Kanalwerk, Hallen- und Freibad steuerrechtlich relevant, müssen von diesem Zeitpunkt an alle kommunalen Einnahmen unter dem Gesichtspunkt der Umsatzsteuerpflicht geprüft werden. Ziel der jüngsten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses beziehungsweise des Werkausschusses der Stadt Krumbach war es, die Stadträtinnen und Stadträte für die dadurch entstehende vermehrte Belastung und Verantwortung der Verwaltung zu sensibilisieren. Ein Fazit war: Die Stadt wird nicht ohne personelle Verstärkung durch einen Steuerfachmann auskommen.
Dass es, da die Gemeinden bisher von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht steuerpflichtig waren, weder von anderen Gemeinden noch vom bayerischen Prüfungsverband Erfahrungswerte über den tatsächlichen Mehraufwand gebe, nannte Bürgermeister Hubert Fischer als eines der größten Probleme. Hilfestellung gebe, führte Kämmerer Hubert Bühler an, ein Leitfaden des Deutschen Städtetages für den Aufbau eines internen Kontrollsystems für Steuern, einem Tax Compliance (TCMS). Darin wird darauf hingewiesen, dass eine verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Einreichung einer Steuererklärung für die Kommune erhebliche finanzielle und politische Risiken birgt und darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen für Verwaltungsleitung und Mitarbeiter nach sich ziehen könne. Mit der Installation eines TCMS demonstriere die Kommune ihre Bereitschaft zur Befolgung der zu beachtenden Steuergesetze. Zum Maßnahmenkatalog des TCMS gehören die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Steuerrechtsfragen, die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Fragen der Personalausstattung oder die Einführung des „Vier-Augen-Prinzips“ bei der steuerrechtlichen Beurteilung.
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