
Jugendliche stehlen Jeep und krachen gegen Hauswand

Für zwei 17-Jährige hatte eine Ausfahrt mit einem gestohlenen Jeep böse Folgen: Auf der Flucht vor der Polizei krachte der Wagen in Thannhausen gegen ein Haus.
Eine nächtliche Spritztour mit einem gestohlenen Jeep hat für zwei Jugendliche aus dem Landkreis Günzburg an einer Hauswand geendet. Die beiden 17-Jährigen hatten den Geländewagen aus einem Autohaus geklaut, wie die Polizei mitteilte. Eine Streife wollte die beiden Burschen in der Nacht zum Samstag stoppen. Statt anzuhalten gab der 17-Jährige am Steuer Gas. Nach wenigen Kilometern Verfolgung krachte der Jeep in Thannhausen mit hohem Tempo gegen eine Hauswand. Das Duo wurde schwer verletzt zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht.
Der Fahrer stand nach Polizeiangaben unter Drogen und war betrunken. Einen Führerschein hatte keiner der beiden Burschen. Wie die 17-Jährigen das Auto stehlen konnten, sollen Ermittlungen der Kriminalpolizei klären. (dpa/lby)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.