Kinderpornos auf Computer: Keine Anzeichen für Hackerangriff
22 Fotos und sechs kinderpornografische Videos hat die Polizei auf dem Computer eines Mannes gefunden. Er glaubt aber an eine Schadsoftware und Fremdsteuerung.
Der Mann, damals angehender Lehrer, beteuerte seine Unschuld. Doch bei der Verhandlung am Günzburger Amtsgericht im Januar glaubte ihm der Richter nicht und verurteilte ihn. Jetzt hat das Landgericht Memmingen bei der Berufungsverhandlung den Schuldspruch bestätigt.
In Günzburg sagte der Angeklagte, sein Computer müsse mithilfe von Schadsoftware fremdgesteuert worden sein: „Mein Computer wurde als toter Briefkasten benutzt. Ich habe ihn nie ausgeschaltet, sondern immer nur im Stand-by-Modus belassen.“ Er habe mit den Schmuddelbildern nichts zu tun. Die Dateien wurden über den Chatdienst ICQ versendet und auf dem Computer gespeichert. Das fragliche Konto sei aber nicht seines, sondern wurde unter einem anderen Namen eröffnet, argumentierte der Mann. Daher müsse dieser Account über Schadsoftware auf sein Gerät gebracht worden sein.
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