So profitieren öffentliche Einrichtungen und Vereine von Straftätern
Plus Rund 100.000 Euro an Geldauflagen verhängt das Amtsgericht Günzburg pro Jahr. Das Geld geht an gemeinnützige Einrichtungen. Wer bekommt es? Und wofür?
Ob Suchtberatung für Drogenabhängige bei der Caritas, Tierfutter im Tierheim in Thannhausen oder die Einrichtung im neuen Günzburger Feuerwehrhaus, all diese Dinge haben eines gemeinsam: Sie werden unter anderem von Straftätern finanziert. Denn die Justiz kann im Rahmen von Gerichtsverhandlungen Geldauflagen verhängen, die in gemeinnützige Zwecke fließen. Auch am Amtsgericht in Günzburg passiert das regelmäßig. Und die Zuweisungen sind begehrt.
Daran wird Amtsgerichtsdirektor Walter Henle regelmäßig erinnert. „Wir bekommen pro Woche fünf bis sechs Bettelbriefe, viele von regionalen Einrichtungen, manche aber auch von bundesweit agierenden Organisationen.“ So ist beim Amtsgericht an der Ichenhauser Straße eine Sammlung von rund 50 Institutionen zusammengekommen, die regelmäßig mit Geldern bedacht werden.
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