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Landkreis Günzburg
26.11.2020

Steuerbetrug von Discobetreiberin: Urteil fällt wohl früher als erwartet

Die ehemalige Inhaberin einer Diskothek im Landkreis Günzburg muss sich in Augsburg vor Gericht verantworten. Es geht unter anderem um Steuerhinterziehung und einen Schaden von etwa 1,9 Millionen Euro.
Foto: Axel Hechelmann (Symbolbild)

Plus Eine 53-Jährige soll als Betreiberin einer Diskothek im Landkreis Günzburg Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Das Gericht hat die Beweisaufnahme nun fast abgeschlossen.

Eine heute 53-Jährige soll als Betreiberin einer Disco im Landkreis Günzburg Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Über elf Jahre hinweg, von 2007 bis 2018, soll dem Staat ein Schaden in Höhe von 1,9 Millionen Euro entstanden sein, lautet die Anklage am Amtsgericht in Augsburg. Am vierten Prozesstag sagten am Donnerstag sieben ehemalige Angestellte der Angeklagten vor dem Schöffengericht aus. Grundlegend Neues hat sich dabei nicht ergeben – zumindest in Bezug auf die Beweislage. Diese ist nach Angaben von Richter Markus Eberhard nun allerdings fast vollständig abgeschlossen. Das Urteil soll deshalb schon früher als ursprünglich geplant fallen.

Was sich aus den Aussagen des ehemaligen Barchefs, zwei Barkeepern und drei Mitarbeitern der dazugehörigen Spielothek erschließen lässt: Entgegen der schriftlichen Aussage der Angeklagten bezeichneten sechs Zeugen sie als ihre Chefin. Lediglich ein befragter Türsteher konnte hierzu keine Angaben machen. Die Angeklagte hatte gegenüber der Steuerfahndung angegeben, dass sie in der Zeit von 2007 bis 2017 nicht die tatsächliche Betreiberin der Disco gewesen sei. Stattdessen habe sie im Auftrag ihres Schwagers gearbeitet und den größten Teil des Gewinns an ihn weitergegeben. Was alle Zeugen bestätigten: Die Gäste in der Disco seien in den letzten Jahren weniger geworden, das Geschäft nicht mehr so gut gelaufen. Viel hatte sich nach Angaben einiger der Zeugen aber wohl auch nach der Razzia der Steuerfahndung vor knapp drei Jahren nicht geändert. Das meiste sei auch nach der Prüfung so weitergelaufen wie zuvor.

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