Syrer begrapscht und schlägt Frau
22-Jähriger randaliert in einer Spielothek. Nach der Verhandlung folgt die Fahrt in die Justizvollzugsanstalt.
Für einen 22-jährigen Syrer, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war, endete die Verhandlung am Günzburger Amtsgericht direkt mit der Fahrt in die Justizvollzugsanstalt. Dort wird er die nächsten zehn Monate lang eine Jugendstrafe absitzen.
Im Frühsommer 2014 besuchte er eine Spielothek in Günzburg. Dort betrank er sich und fasste schließlich einer Servicekraft an die Brust und an das Gesäß. Kurz darauf wollte er mit seinem Getränk nach draußen gehen. Als ihn die Frau darauf aufmerksam machte, dass dies nicht erlaubt sei, stieß er sie gegen einen Türstock. Daraufhin sprach sie ein Hausverbot gegen ihn aus. Das machte den Mann noch aggressiver: Eine weitere Angestellte brachte ihm das Geld, das noch an einem der Automaten lagt. Als ihr ein Schein aus der Hand fiel, schlug er ihr ins Gesicht. Einem Gast, der zur Hilfe kam, warf er eine Flasche nach. Diese verfehlte ihr Ziel jedoch. Die Polizei stellte bei einem Alkoholtest später 2,06 Promille fest. Auf die Frage von Amtsgerichtsdirektor Walter Henle, warum er sich als Moslem derart betrunken habe, antwortete der Angeklagte nicht.
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