Lesestoff zum Nachdenken
Warum sich ein 21-Jähriger im Amtsgericht Günzburg mit einem Buch über den Nationalsozialismus beschäftigen und eine Inhaltsangabe machen muss.
„Es spricht nichts gegen eine kreative Urteilsfindung“, kommentierte Amtsgerichtsdirektor Walter Henle seine Entscheidung im Verfahren gegen einen 21-Jährigen. Der Auszubildende hatte in ziemlich betrunkenem Zustand bei einer Abi-Party „Heil Hitler“ gerufen, Polizisten beleidigt und gegen seine Personalienfeststellung Widerstand geleistet.
Für diese Delikte musste sich der junge Mann aus dem württembergischen Aalen vor dem Jugendrichter verantworten. Die Abi-Party fand Anfang Juli vergangenen Jahres in Günzburg statt. Die Feier, an der nicht nur Gymnasiasten teilnahmen, lief aus dem Ruder. In einer Gruppe mehrerer junger Leute eskalierte wohl nicht zuletzt aufgrund reichlichen Alkoholgenusses die Stimmung. Ein höchst kritisches Umfeld, denn dort kamen unter anderem vom Angeklagten die verhängnisvollen Rufe „Heil Hitler“. Derartige Ausdrücke werden vom Gesetz als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verfolgt. Damit nicht genug: Als Polizisten, die zur Überwachung der Party eingesetzt waren, den jungen Mann überprüften, flippte der völlig aus, beschimpfte die Gesetzeshüter mit übelsten Ausdrücken und wehrte sich.
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