Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Krumbach
  3. Prozess: Lesestoff zum Nachdenken

Prozess
15.02.2017

Lesestoff zum Nachdenken

Weil ein 21-Jähriger auf einer Party rechtsradikale Rufe absonderte und Polizisten beleidigte, erhielt er vom leitenden Richter des Amtsgerichts Günzburg ein ungewöhnliches Urteil. Er muss ein Buch über das System der deutschen Konzentrationslager lesen und über den Inhalt vor Gericht berichten.
Foto: Bernhard Weizenegger

Warum sich ein 21-Jähriger im Amtsgericht Günzburg mit einem Buch über den Nationalsozialismus beschäftigen und eine Inhaltsangabe machen muss.

„Es spricht nichts gegen eine kreative Urteilsfindung“, kommentierte Amtsgerichtsdirektor Walter Henle seine Entscheidung im Verfahren gegen einen 21-Jährigen. Der Auszubildende hatte in ziemlich betrunkenem Zustand bei einer Abi-Party „Heil Hitler“ gerufen, Polizisten beleidigt und gegen seine Personalienfeststellung Widerstand geleistet.

Für diese Delikte musste sich der junge Mann aus dem württembergischen Aalen vor dem Jugendrichter verantworten. Die Abi-Party fand Anfang Juli vergangenen Jahres in Günzburg statt. Die Feier, an der nicht nur Gymnasiasten teilnahmen, lief aus dem Ruder. In einer Gruppe mehrerer junger Leute eskalierte wohl nicht zuletzt aufgrund reichlichen Alkoholgenusses die Stimmung. Ein höchst kritisches Umfeld, denn dort kamen unter anderem vom Angeklagten die verhängnisvollen Rufe „Heil Hitler“. Derartige Ausdrücke werden vom Gesetz als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verfolgt. Damit nicht genug: Als Polizisten, die zur Überwachung der Party eingesetzt waren, den jungen Mann überprüften, flippte der völlig aus, beschimpfte die Gesetzeshüter mit übelsten Ausdrücken und wehrte sich.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.