Mann muss vor Gericht: Wie kam die Pistole auf den Schrank?
Plus Der Mann aus dem Kreis Günzburg wird von einem Mitarbeiter angezeigt, der Zoll findet eine illegale Waffe. Das Amtsgericht spricht ein Urteil - das der Verurteilte nicht akzeptiert.
Ein Haus, das Tag und Nacht offen steht, egal ob jemand zu Hause ist oder nicht? Was für viele unvorstellbar klingt, ist auf dem Land üblich. Man kennt sich ja. Einem Geschäftsführer aus dem südlichen Kreis Günzburg wurde das womöglich zum Verhängnis. Er ist überzeugt, dass jemand ihm eine illegale Waffe untergeschoben hat. Weil der Zoll die Pistole bei ihm fand, muss der 59-Jährige sich vor Gericht verantworten. Vor einem Jahr standen Polizei und Zollbeamte vor seiner Tür. Anlass der Durchsuchung war eine Anzeige durch den eigenen Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs. Ob es zu einer Anklage kommen wird, steht nach Auskunft eines Sprechers noch nicht fest.
Gekommen waren die Ermittler also, um Unterlagen aus der Firma des 59-Jährigen sicherzustellen. Als sie auch die angrenzenden Privaträume durchsuchten, fanden sie auf dem Schlafzimmerschrank eine Pistole und 52 Stück Munition im Nachtkasten, die aber nicht zu der Waffe passte. Die Patronen will der Mann als Mitglied des Schützenvereins schon vor 30 Jahren auf damals noch erlaubte Weise erworben und zwischenzeitlich vergessen haben. Eine waffenrechtliche Erlaubnis für die halbautomatische Walther PPK konnte der Mann nicht vorweisen. Das deutsche Waffengesetz ist hier besonders streng: Wer illegal eine Schusswaffe besitzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
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