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Marktgemeinderat
18.03.2019

Neue Straßenbeleuchtung für Ziemetshausen

Stromversorger stellt energetische Sanierung für den Zusammarkt vor

Die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Ziemetshausen und den Ortsteilen stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates. Dabei sollen künftig die knapp 450 Straßenleuchten überwiegend auf energiesparende LED-Technik umgestellt werden. LEW-Kommunalbetreuer Josef Nerdinger zeigte den Ist-Zustand auf, wonach zu bereits installierten 70 LED-Leuchten weitere 173 Leuchtstoffröhren sowie 93 Natriumdampf- und 111 Hochdruckdampf-Leuchtkörper gehören. Letztere seien von der EU ohnehin nicht mehr zugelassen und stünden daher zur Auswechslung an. Anhand von Straßenkarten schlägt die LEW, je nach Lampentyp, den Austausch von Leuchtmitteln, von kompletten Leuchtkörpern und auch von Leuchtmittelträgern vor. Die Einsparung an Energiekosten durch die neue Straßenbeleuchtung zur bisherigen wiege dabei die Umrüstkosten weitgehend auf. Bei einer Vertragslaufzeit von acht Jahren, die auch Gewährleistungsansprüche beinhalte, koste die Umstellung die Marktgemeinde etwa 1100 Euro jährlich. Ein von der LEW in Aussicht gestellter Energiesparbonus könnte auch diesen Posten noch einmal reduzieren. Die Markträte haben sich einstimmig für eine sofortige Umrüstung entschieden. Nach Auskunft von Josef Nerdinger kann nach einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Monaten mit der Maßnahme begonnen werden.

sowie der Antrag auf Ausweisung eines Gewerbe- und Mischgebietes im Ortsteil Schönebach standen weiter auf der Tagesordnung. Statt einer im Vorjahr beantragten Nutzung seines Grundstücks nahe der Sandgasse in Schönebach für eine Freiflächenfotovoltaikanlage möchte ein Landwirt dafür nun den südlichen Grundstücksteil als Gewerbefläche und den nördlichen Teil als Mischgebiet ausgewiesen haben. Die auf der Südhälfte bereits bestehende landwirtschaftliche Mehrzweckhalle soll künftig zusätzlich der Montage und Wartung von mobilen Geflügelställen dienen. Damit ist neben der landwirtschaftlichen Nutzung auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Auch soll mittelfristig der Neubau weiterer Hallen möglich sein. Für die Ausweisung als Gewerbe- und Mischgebiet ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Kosten dafür, für ein anfallendes notwendiges Gutachten sowie für Ausgleichsmaßnahmen übernimmt der Antragsteller. Er hat sich auch bereit erklärt, Flächen entlang der südlichen Zufahrt zum Sportplatz sowie an der Sandgasse an die Gemeinde abzutreten, damit das Parken entlang der Straßen bei diversen Veranstaltungen und auch bei Beerdigungen weiter möglich ist. Die Markträte sehen in diesem Vorhaben eine weitaus bessere und sinnvollere Maßnahme als in der ursprünglich angedachten Fotovoltaikanlage, die schon aus Gründen der Landschaftsgestaltung als äußerst umstritten betrachtet wurde. So hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, dass für das betreffende Grundstück die Aufstellung eines Bebauungsplans mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans in die Wege geleitet werde. Die Verwaltung soll die entsprechenden Schritte von Vorgesprächen von Entwurfsplanung bis hin zu vorgezogener Bürgerbeteiligung in die Wege leiten. Die anfallenden Kosten sind vom Bauherrn zu tragen.

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