
Marktrat billigt neue Lagerhalle
Burtenbach Auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen auf Burtenbacher Flur soll eine Lagerhalle gebaut werden. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Laut Antragstellerin soll die Lagerhalle langfristig an eine Handelsfirma vermietet werden. Das Unternehmen betreibt einen Handel mit Tierpflege- und Futterergänzungsmitteln sowie Arbeitsschutzprodukten. Die Halle dient nicht dem Kundenverkehr, sondern soll nur drei Mal täglich von Zulieferern angedient werden. Die Auslieferung der Waren erfolgt laut Antragstellerin per Kleintransporter. Südlich des Baugrundstücks steht in unmittelbarer Nähe bereits eine ähnlich genutzte Lagerhalle. Der Neubau müsste sich darum in die Art der Bebauung der Umgebung einfügen. Die Beurteilung dieser Frage und die Klärung weiterer bau- und emissionsschutzrechtlicher Punkte übernehmen die jeweilig zuständigen Fachabteilungen im Landratsamt in Günzburg. Der Marktgemeinderat Burtenbach erteilte sein Einvernehmen. (emi)
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