Mit dem Gewerbegebiet Ost geht es zügig voran
Die Stellungnahmen der Behörden werden in Ziemetshausen weitgehend berücksichtigt
Architekt Gerhard Glogger hat den Markträten zum Satzungsentwurf für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie einen Einwand von privater Seite aus der öffentlichen Auslegung vorgelegt. Ein Bürger aus Uttenhofen hält den Bebauungsplan für gesetzeswidrig, weil er nach Vorgaben des Wasserhaushaltungsgesetzes (WHG) dort Abfluss verschärfende Ableitungen von Niederschlagswasser sieht und daraus eine steigende Hochwasserbelastung der Unterlieger an Zusam und Schusterbach ableitet. Glogger weist darauf hin, dass die in dem vorliegenden Baugrundgutachten genannten Vorgaben getroffen, die erforderlichen Festsetzungen zur Einarbeitung der Niederschlagswasserproblematik berücksichtigt und in die Planung mit eingearbeitet sind. Rückhaltemaßnahmen sind vorgesehen und die von den Fachbehörden genannten Anforderungen eingearbeitet worden.
Von sieben der 32 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange mussten Stellungnahmen und Einwendungen behandelt werden. Vom Landratsamt kommen keine relevanten Einwände, ortsplanerisch besteht Einverständnis, ist das Gelände im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bezüglich Immissionsschutz dürfen im Hinblick auf das Wohngebiet zwischen Holzbau Aumann und der alten B300 vorrangig im westlichen Teil des Plangebietes bei Schichtbetrieb keine unzulässigen Emissionswerte verursacht werden.
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