Nach BKH-Ausbruch in Günzburg: So werden Straftäter im Ausland aufgespürt
Plus Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm erklärt, wie Fahndungen im Ausland ablaufen, wie das mit der Auslieferung klappt und warum der Fall des BKH-Ausbrechers Tsopa so schwierig ist.
Herr Thamm, im Fall der beiden BKH-Ausbrecher ist die Memminger Staatsanwaltschaft schließlich im Ausland fündig geworden. Welche Möglichkeiten haben deutsche Ermittlungsbehörden, an Straftäter im Ausland heranzukommen?
Thorsten Thamm: Meist wissen wir nicht genau, wo Gesuchte sich aufhalten. Es wird dann immer erst ein nationaler Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Darauf aufbauend kann dann ein europäischer Haftbefehl erlassen werden, mit dem wir den Gesuchten international zur Fahndung ausschreiben können. Die entsprechenden Daten werden dann in das Schengener Informationssystem eingespeist, auf das alle Länder im Schengen-Raum Zugriff haben. Wenn ein Gesuchter dann in einem dieser Länder etwa in eine Kontrolle kommt und die örtliche Polizei seine Daten abfragt, können sie ihn festnehmen.
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