Nach Bußgeld: Mildes Urteil im ersten Corona-Prozess
Plus Erstmals wird ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen im Kreis Günzburg vor Gericht verhandelt. Der Fall zeigt, wie schwer die Umsetzung der Regeln oft ist.
Erstmals ist im Landkreis Günzburg ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung öffentlich vor Gericht verhandelt worden. Eine Frau hatte Einspruch gegen ein Bußgeld von 150 Euro eingelegt, das sie wegen eines Vorfalls vom 12. April zahlen sollte. So landete die Sache beim Amtsgericht Günzburg.
Verhängt hat das Bußgeld das Landratsamt Günzburg. Die Frau hatte sich in einer Zeit, als man nur mit „triftigem Grund“ das Haus verlassen durfte, auf der Terrasse eines fremden Hauses aufgehalten, zusammen mit mehreren anderen Personen, die nicht zu ihrem Hausstand gehörten. Zudem, so die Polizei, die den Vorfall an das Landratsamt weitergeleitet hatte, seien auch die Mindestabstände nicht eingehalten worden.
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