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Gericht
03.05.2018

Nach der Tat hat er sich „cool gefühlt“

Drei junge Männer und zwei Frauen lockten einen 25-Jährigen hinter dem Krumbacher Freibad in einen Hinterhalt. Ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen. Beim ersten Verhandlungstag ergeben sich Anhaltspunkte für ein Tatmotiv

Leere Blicke, Schweiß auf der Stirn, Hände reiben, Tränen in den Augen, angespannte Stimmung. Eine Mutter zwingt sich ein Lächeln auf, als sie in die verweinten Augen ihres Kindes auf der Anklagebank im großen Sitzungssaal des Landgerichts Memmingen blickt. Denn es sind schon mehr als 30 Minuten vergangen. Mehr als 30 Minuten, in denen der Vertreter der Staatsanwaltschaft Thomas Hörmann, die Anklageschrift gegen drei junge Männer und zwei Frauen vorliest.

Ende September vergangenen Jahres sollen sie einen Bekannten hinter dem Krumbacher Freibad in einen Hinterhalt gelockt und dabei schwer verletzt haben. Ihnen wird unter anderem versuchter Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen. „Wie kam es zu dieser schrecklichen Tat“, leitete der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler die Verhandlung ein. „Wir wollten ihn halt schlagen“, sagt der als Haupttäter Angeklagte N. Das Opfer habe über seinen Drogenkonsum geredet und die Mutter des Mitangeklagten G. beleidigt. „Ich habe mitgemacht, weil G. ein guter Freund ist“, rechtfertigt sich N. Auch hätte das spätere Opfer seinem Freund 40 Euro für eine Musikanlage geschuldet. Knappe zwei Wochen vor der eigentlichen Tat – zwei Tage nach der Übergabe des Musikgeräts – lauerten die Angeklagten G. und N. dem Opfer vor seiner Arbeitsstelle auf.

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