Neues Krumbacher Gräberfeld für tot geborene Babys
Auf dem Krumbacher Westfriedhof können früh Verstorbene oder tot Geborene würdig bestattet werden
Der Tod eines ungeborenen oder wenige Tage nach der Geburt gestorbenen Kindes ist unbegreiflich und tut unglaublich weh. Erst seit dem Jahr 2012 besitzen tot zur Welt gekommene „Sternenkinder“ ein Persönlichkeitsrecht, nachdem das Bundeskabinett eine Änderung im Personenstandsrecht beschlossen hat, die eine normale Bestattung der sogenannten Sternenkinder ermöglichte. Bis dahin galten Totgeburten unter 500 Gramm als organischer Abfall, sogenannter Krankenhausmüll, der ordnungsgemäß entsprechend den Hygienevorschriften entsorgt werden musste, falls die Eltern keinen aufnahmebereiten Friedhof fanden.
Heute haben Sternenkinder einen Rechtsanspruch auf eine würdige Bestattung auf allen deutschen Friedhöfen. Wenn das verstorbene Kind mehr als 500 Gramm gewogen hat, ist es gar bestattungspflichtig, das heißt, es muss in einem Familien- oder Kindergrab beigesetzt werden. Unter 500 Gramm kann es in einem solchen Grab beigesetzt werden.
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