Neuregelungen für die Friedhöfe
Was in Sachen Nutzungsrecht in Münsterhausen gilt. Kein neuer Allgemeinarzt
In der Sitzung des Marktgemeinderates Münsterhausen wurde als Satzung beschlossen, was das Gemeindegremium in seiner letzten Sitzung an Gebühren und Verordnungen festgelegt hatte. Unter anderem dürfen die gemeindlichen Friedhöfe nur während der bekannt gemachten Öffnungszeiten betreten werden, die kompletten Urnen (Urnenbehälter, Überurnen, Schmuckurnen, Aschenkapseln …) müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen und Urnengräber dürfen eine Höhe von 50 Zentimeter erreichen. Festgelegt wurden auch neue Gebühren, ein Einzelgrab kostet für die Dauer der Nutzung 523 Euro, ein Familiengrab 1046 Euro, ein Urnengrab 392 Euro und ein anonymes Urnengrab 90 Euro. Bei Verlängerung des Nutzungsrechts ist die gleiche Gebühr zu entrichten. Die Leichenhausbenutzungsgebühren betragen pro Tag 158 Euro. Bei einer Erdbestattung fallen bei einer Grabtiefe von 1,80 m bei Erwachsenen und Kindern über acht Jahren 861 Euro an, bei einer Tiefe von 2,40 Metern 891 Euro. Urnenbestattungen kommen auf 402 Euro.
Auf Antrag von Pfarrer Cavar wird in der Kindertagesstätte St. Josef wie in den Vorjahren eine zusätzliche Hilfskraft (Vorpraktikantin) eingestellt. Da Vorpraktikanten nicht zum pädagogi-schen Personal zählen und deshalb auch nicht staatlich gefördert werden, übernimmt die Marktgemeinde die Kosten in Höhe von rund 9400 Euro.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.