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Marktrat
09.12.2017

Neuregelungen für die Friedhöfe

Ab 1. Januar 2018 gibt es für die Friedhöfe in Münsterhausen neue Verordnungen und Gebühren.
Foto: Neuhäusler

Was in Sachen Nutzungsrecht in Münsterhausen gilt. Kein neuer Allgemeinarzt

In der Sitzung des Marktgemeinderates Münsterhausen wurde als Satzung beschlossen, was das Gemeindegremium in seiner letzten Sitzung an Gebühren und Verordnungen festgelegt hatte. Unter anderem dürfen die gemeindlichen Friedhöfe nur während der bekannt gemachten Öffnungszeiten betreten werden, die kompletten Urnen (Urnenbehälter, Überurnen, Schmuckurnen, Aschenkapseln …) müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen und Urnengräber dürfen eine Höhe von 50 Zentimeter erreichen. Festgelegt wurden auch neue Gebühren, ein Einzelgrab kostet für die Dauer der Nutzung 523 Euro, ein Familiengrab 1046 Euro, ein Urnengrab 392 Euro und ein anonymes Urnengrab 90 Euro. Bei Verlängerung des Nutzungsrechts ist die gleiche Gebühr zu entrichten. Die Leichenhausbenutzungsgebühren betragen pro Tag 158 Euro. Bei einer Erdbestattung fallen bei einer Grabtiefe von 1,80 m bei Erwachsenen und Kindern über acht Jahren 861 Euro an, bei einer Tiefe von 2,40 Metern 891 Euro. Urnenbestattungen kommen auf 402 Euro.

Auf Antrag von Pfarrer Cavar wird in der Kindertagesstätte St. Josef wie in den Vorjahren eine zusätzliche Hilfskraft (Vorpraktikantin) eingestellt. Da Vorpraktikanten nicht zum pädagogi-schen Personal zählen und deshalb auch nicht staatlich gefördert werden, übernimmt die Marktgemeinde die Kosten in Höhe von rund 9400 Euro.

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