Die Niedrigzinspolitik der EZB sorgt nicht nur für eine schleichende Enteignung der Sparer, sondern auch für einen Mentalitätswandel hin zu einem Leben auf Pump.
Was da an Vorwürfen gegenüber den Sparkassen formuliert wird, klingt schon nach einem starken Stück. Man darf allerdings nicht vergessen, dass die Verbraucherzentralen – so wichtig diese Institutionen sind – nichts anderes sind als eine Art Anwalt der Verbraucher. Es ist ihre Aufgabe, die Interessen der Verbraucher zu schützen und das Wohl ihrer Klienten durchzusetzen. Das ist gut so.
Daraus leitet sich aber nicht automatisch ab, dass sie die absolute Wahrheit und das Recht immer auf ihrer Seite haben. Der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit wird mitunter sehr subjektiv wahrgenommen. Inwieweit die Berechnungen der Verbraucherzentralen im Falle der Prämiensparverträge stimmen, wird daher ein Gericht, in diesem Fall der Bundesgerichtshof, prüfen. Auch das ist gut so, denn über Recht und Unrecht entscheiden in diesem Land glücklicherweise weder empörte Medien noch einseitige Interessensvertretungen, sondern die Gerichte.
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