Selbstverständlich sind die vom Menschen gezogenen Grenzen immer verhandelbar. Aber was sind FFH-Schutzgebiete wert, wenn sie nicht geschützt werden können?
Der Kreisgeschäftsführer des Bund Naturschutzes, Bernd Kurus-Nägele, hat einen wichtigen Satz gesagt: „Wenn ich irgendwo Tabuzonen ausweise, dann müssen die auch eingehalten werden.“ Damit spricht er eines der der Wesensmerkmale unserer Demokratie an: die Verlässlichkeit des Rechtsstaats. Gesetz ist Gesetz und darf nicht gebrochen werden.
In ihrem Kampf um die Integrität eines FFH-Schutzgebiets bei Ziemetshausen stehen die Naturschützer auf einem aussichtslosen Posten. Sie klagen gegen die Zerstörung der Natur. Während die Klage am Verwaltungsgericht anhängig ist, wird exakt das vollzogen, wogegen geklagt wird. Selbst wenn die Naturschützer vor Gericht erfolgreich sein sollten – was wäre das für ein Sieg? Abgesehen davon weisen die Signale, die das Gericht bislang in Richtung der Naturschützer aussendet eher in eine andere Richtung.
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