Parken am Hochwasserschutz wird verboten
Deisenhauser Gremium will Bauwerk nicht gefährden
Der Hochwasserschutz entlang der Günz innerhalb des Ortsbereichs von Deisenhausen wurde im letzten Jahr fertiggestellt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung der Günztalgemeinde wurde mit dem Beschluss, entlang des Hochwasserschutzdeiches ein einseitiges Halteverbot auszuweisen, Sorge getragen, dass nicht durch das mögliche Wegbrechen eines Bausteins das Gesamtkonzept des Hochwasserschutzes leidet.
Im Zuge des Baus des innerörtlichen Hochwasserschutzes wurde entlang des Deiches, zur Fassung und Ableitung der Hinterlandentwässerung ein Stauraumkanal errichtet, erläuterte Bürgermeister Norbert Weiß. Die Oberfläche dieses Staudammkanals wurde dabei als leichte Mulde ausgebildet, damit das Niederschlagswasser den jeweiligen Schächten zugeführt werden kann. Um ein Überfahren durch parkende Fahrzeuge zu unterbinden, wurde dieser Bereich mit Leitpfosten zur Straße hin begrenzt. Inzwischen wurde die Mehrheit dieser Begrenzungspfähle von Unbekannten herausgezogen oder umgefahren. Infolgedessen nimmt das Parken in dieser Zone immer mehr zu.
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