Pflegedienst-Urteil: BGH kritisiert Landgericht
Im Fall des Pflegedienstvermittlers aus dem südlichen Landkreis kritisiert der Beschluss des BGH auch Fehler im Urteil. Wie es jetzt weitergeht.
Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam. Das ist auch in dem Fall des Pflegedienstvermittlers aus dem südlichen Landkreis Günzburg so, der auch im siebten Jahr ohne Abschluss sein wird. Wie berichtet, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Augsburg in Teilen aufgehoben. Es wird also im kommenden Jahr erneut zu Verhandlungen in Augsburg kommen.
Das bestätigte jetzt auch der Sprecher des Landgerichts, Christian Grimmeisen. „Die Akten sind noch nicht wieder hier. Sie gehen jetzt den normalen Geschäftsweg über den Generalbundesanwalt und die Generalstaatsanwaltschaft in München wieder zu uns.“ Da der BGH umfangreiche Vorgaben für das Verfahren gemacht habe, sei vor dem Frühjahr 2020 nicht mit einem neuen Termin zu rechnen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.