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Krumbach
03.06.2017

Radrennen in Krumbach: Gestartet wurde in der Bahnhofstraße

Das erste Krumbacher Radrennen in Form eines Straßenrennens startete in der Bahnhofstraße.
Foto: Stadtarchiv

Bis 1896 war das Radfahren in der Stadt verboten. Auch der Vorschlag einer Fahrprüfung änderte nichts.

Das Rad an sich hat er nicht erfunden – aber mit der genialen Konstruktion des Zweiradprinzips hat Karl Drais Geschichte geschrieben: Mit der Erfindung des Laufrades anno 1817 hat der Badische Freiherr quasi den Urknall der individuellen Mobilität ausgelöst. Zigtausendfach satteln die Leute buchstäblich um und setzen sich „statt auf Pferde fortan auf Maschinen“. Mit der Einführung des Luftreifens durch den Schotten Dunlop im Jahre 1888 kommt der Siegeszug des Fahrrades dann so richtig auf die Zielgerade…

Die Begeisterung, die dem neuen Verhältnis zwischen „Mensch und Maschine“ erwächst, schwappt schnell übers Land und war alsbald auch in Krumbach wahrnehmbar. Zu den ersten Aktivitäten des im Jahre 1887 gegründeten „Radfahrvereins All Heil Krumbach-Hürben“ gehörte es, gegen das damals vom Magistrat verordnete Radfahrverbot vorzugehen, wurde diese gemeindliche Verordnung („das Rad ist vom Ortsanfang bis zum Ortsende zu schieben“) doch schlichtweg als „unhaltbarer Zustand“ verurteilt. Zur Aufhebung des Verbotes formuliert die Vorstandschaft mit dem Fahrradhändler Michael Faist als Wortführer deshalb dem Magistrat den Vorschlag: „Jeder hier domicilierende Sportsmann, bevor er öffentlich mit seinem Rade durch die Straßen Krumbachs sich bewegt, hat sich vom Magistrat Krumbach hierzu die Genehmigung zu erholen, welche in einer Karte mit dessen Namen und Nummer versehen ist, und den Betrag für eine einmalige Steuerzahlung verzeichnet erhält. Diese Karte jedoch soll nur derjenige lösen können, welcher sich von der Vorstandschaft des hiesigen Radfahrervereins die Bestätigung über sicheres Fahren vorweisen kann, sodass also jeder, der mit der Handhabung seines Rades noch nicht vertraut ist, von der Straße ausgeschlossen ist“. Das war, vereinfacht ausgedrückt, die Aufforderung zur Fahrprüfung und Steuerveranlagung.

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