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  3. Münsterhausen: Regierung von Schwaben genehmigt Münsterhauser Umgehung

Münsterhausen
08.02.2018

Regierung von Schwaben genehmigt Münsterhauser Umgehung

Die Regierung von Schwaben hat jetzt die schriftliche Genehmigung für den Baubeginn der Ortsumgehung Münsterhausen erteilt.
Foto: Thielemann & Friderich

Ein nicht ganz abgeschlossener Rechtsstreit wird aber wohl den Baubeginn noch verzögern.

Die Regierung von Schwaben hat jetzt mit einem Schreiben die Genehmigung zum Baubeginn der Ortsumgehung von Münsterhausen erteilt und die Förderung in Aussicht gestellt. Derzeit ist ein Rechtsstreit um den Hochwasserschutz für eine Maschinen- und Lagerhalle aber noch nicht abschließend geklärt. Obwohl das Staatliche Bauamt Krumbach die Ingenieurbüros für die Ausführungsplanung und Bauüberwachung vertraglich gebunden hat, wird der tatsächliche Baubeginn nicht unmittelbar nach Eingang der Genehmigung umgesetzt werden können, berichtete Bürgermeister Hartinger. Es müsse mindestens mit einem Zeitrahmen von zwei bis drei Monaten gerechnet werden. Das Bauamt habe die Marktgemeinde um Entscheidung gebeten, ob sie trotz des aus ihrer Sicht nicht abschätzbaren Risikos aus dem noch nicht abschließend entschiedenen Rechtsstreit einen Baubeginn in Kürze wünscht. Hierzu entschied der Rat mit einer Gegenstimme, die Verwaltung zu beauftragen, „in weiterführenden internen Abstimmungen und ergänzenden Gesprächen mit den zuständigen Beschäftigten des Bauamtes die weiterführende Vorgehensweise nochmals zu klären und dem Marktgemeinderat abschließend zur Beschlussfassung über den Zeitpunkt des tatsächlichen Baubeginns vorzulegen“.

Kanalnetz Im Rahmen der Voruntersuchungen zur Baugebietsentwicklung im Bereich „Von-Heidenheim-Straße/Gartensiedlung“ und auf Grundlage eines Baugrundgutachtens gibt es seit 2014 einen Beschluss, dass in der weiterführenden Planung hinsichtlich der Abwasserentsorgung ein Anschluss an das Mischwasserkanalnetz erfolgen soll. Zwingend notwendig hierzu war die rechnerische Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des bestehenden Kanalnetzes. Das Ingenieurbüro Thielemann & Friderich hat festgestellt, dass aufgrund eines dreijährigen Regenereignisses bereits heute in Teilbereichen kritische Stauereignisse bis etwa zur Fahrbahnoberkante gegeben sind. Das hat zur Folge, dass das aus dem Baugebiet Höhenweg-Erweiterung anfallende Niederschlagwasser nicht mehr in die vorhandenen Mischkanäle eingeleitet werden soll. Nach der Rechtslage, so Stadtbaumeister Stephan Martens-Weh, wurde in der Beratung deutlich, dass auf Grundlage der Regelungen der Entwässerungssatzung die Anschlussnehmer sich selber gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Kanal schützen müssen. Unabhängig davon beschloss der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für weitergehende Untersuchungen zur Klärung des erforderlichen Aufwands zur hydraulischen Ertüchtigung des Kanalnetzes zu ermitteln und für eine weitere Entscheidung vorzulegen. (wgl)

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