Richter rügt Täter und Eltern der Opfer
Landkreis/Memmingen (boz) - Um die Wahrheit, die ganze Wahrheit sollte es gehen, wenn "im Namen des Volkes" Recht gesprochen wird. Doch nicht nur in Fällen von sexuellem Missbrauch ist das nicht immer der Fall. Dennoch kann dabei ein Urteil herauskommen, das sowohl Ankläger, Angeklagtem und Justitia gefällt, auch wenn die berühmte Stimme des Volkes wahrscheinlich murrt. So gesehen ist ein 49-Jähriger aus dem mittleren Landkreis Günzburg gerecht behandelt worden, auch wenn er sich zwischen Sommer 2008 und Februar 2009 an zwei damals zwölf und 15 Jahre alten Mädchen vergriffen hat. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Der am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelte Fall war wirklich ein besonderer. "Ich gehe davon aus, dass sie kein Pädophiler sind", sagte Dr. Markus Veit, Vorsitzender des Schöffengerichts, dem Angeklagten. Und den Müttern der beiden Mädchen schrieb er in der Urteilsbegründung ins Stammbuch: "Kinder benötigen Aufsicht, deswegen sitzen wir heute auch hier."
Vieles, was in den Ermittlungsakten auftaucht, kam im Verfahren genauso wenig zur Sprache, wie es zu einer Vernehmung der beiden Mädchen kam. Das Gericht staunte jedoch, als die heute 13- und 16-Jährigen kurz in den Gerichtssaal kamen und von Veit nach ihrem Befinden befragt wurden. Anscheinend hatten sie die Übergriffe ohne große Schäden überstanden. Keine ist bislang in Therapie.
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