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  3. Landkreis Günzburg: Ruhestörung in der Erntezeit - was dürfen die Landwirte?

Landkreis Günzburg
13.08.2020

Ruhestörung in der Erntezeit - was dürfen die Landwirte?

Früher gab es Getreidegarben, die auf dem Hof ausgedroschen wurden. Heute produzieren Ballenpressen nach der Mähdrescherfahrt auf dem Feld Strohquader.
Foto: Gertrud Adlassnig

Plus Zwischen Bauern und Landbewohnern kommt es durch Lärm oftmals zu Konflikten. Welche Sonderrechte Bauern haben und welche Vorgaben auch für sie gelten.

Staub, Krach, überbreite Fahrzeuge: Belästigung bis weit in die Nacht hinein und ab dem frühen Morgen durch dröhnende Fahrzeuge während der Erntezeit. Viele Anlieger fragen sich, ob das überhaupt rechtens ist. Denn nicht nur die feierabendliche Ruhe, auch Sonntagsruhe wird durch die Landmaschinen zunichte gemacht. Der ruhebedürftige „Nine to Fiver“ ist genervt.

Dem stehen die Landwirte gegenüber, für die in der kurzen Erntezeit viel auf dem Spiel steht. In diesen Sommerwochen ist jede Minute getaktet. Die Bauern kämpfen gegen die Zeit. Sie sind wie kein anderes Gewerbe von der Witterung abhängig. Das Getreide steht reif und golden auf dem Feld, das Gras für die Heuernte ist geschnitten und da drohen dunkle Wolken das nächste Unwetter an. Ein Starkregen kann die Arbeit von Monaten ruinieren. Da heißt es handeln, egal um welche Zeit, an welchem Tag. Erntezeit: Vollzeitarbeit.

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