Ruhestörungen: Wie laut darf es im Sommer werden?
Plus Zu keiner Jahreszeit werden so viele Ruhestörungen gemeldet wie im Sommer. Die Polizei erklärt, wie man sich als Betroffener verhalten sollte.
Seien es Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder einfach nur gemütliche Grillabende – in einer lauen Sommernacht verlegt man solche Veranstaltungen nur ungern nach innen. Doch nicht jeder genießt die oftmals lautstarke Partystimmung – Nachbarn fühlen sich gerade in den Sommermonaten vom Lärm der Anwohner gestört. Diese Konflikte landen oftmals bei der Polizei. Allein die Polizeiinspektion Krumbach hatte innerhalb von nur drei Wochen im Juni rund 30 Einsätze wegen Ruhestörungen. Wie der Sprecher der Polizeiinspektion Krumbach, Claus Schedel, sagt, ist das nicht ungewöhnlich: „Im Sommer sind wir fast täglich mit solchen Fällen konfrontiert.“
Doch wo fängt eine Ruhestörung an? Genügt es schon, abends auf dem Balkon zu sitzen und sich in etwas erhöhter Lautstärke zu unterhalten? Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es nicht – laut Schedel muss immer im Einzelfall entschieden werden. Das betreffende Gesetz (Paragraf 117 im Ordnungswidrigkeitengesetz) besagt, dass „unzulässiger Lärm“ vorliegt, wenn jemand „ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“ Eine Faustregel für die Polizei lautet demnach, dass nachts der übliche Lärmpegel nicht überschritten werden soll.
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