Schwiegersohn muss mehrere Jahre in Haft
Für den brutalen Messerangriff auf seine Schwiegermutter in Ellzee muss ein 29-Jähriger sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Warum er nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde.
Sechseinhalb Jahre Haft – so lautet das Strafmaß für den Familienvater, der im vergangenen Oktober in Ellzee seine Schwiegermutter mit sechs Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Die Erste Strafkammer am Memminger Landgericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Den rechtlichen Einschätzungen des Verteidigers und der Vertreterin des Opfers erteilte Richterin Brigitte Grenzstein deutliche Absagen.
Die Kammer um die Vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige nach der Tat seiner Schwiegermutter helfen wollte. Nach den Stichen habe er dem zu Boden gesackten Opfer sinngemäß gesagt: „Das hast Du jetzt davon, wie Du mich behandelt hast.“ Doch dann habe er sich besonnen, mit dem Handy die Polizei gerufen und so die Rettung der ihm verhassten Schwiegermutter ermöglicht. Damit gab er aus juristischer Sicht die Absicht auf, seine Schwiegermutter zu töten. Und wegen dieses „strafbefreienden Rücktritts“ wurde er nicht wegen versuchten Mordes verurteilt.
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