Seifertshofer Haldeweg wird nicht ausgebaut
Wie die Gemeinde Ebershausen auf die Änderung der Rechtslage bei den Erschließungsbeiträgen reagiert.
Der Tagesordnungspunkt „Änderung des Kommunalabgabegesetzes (KAG): 25-jährige Ausschlussfrist für Erschließungsbeiträge“ bereitete dem Gemeinderat in seiner Sitzung zunächst einiges Kopfzerbrechen, führte jedoch nach ausgiebiger Diskussion und mit Unterstützung durch den Geschäftsstellenleiter der VG Krumbach, Dieter Gumpinger, dann doch zu einer Entscheidung.
Worum ging es? Im Ebershauser Ortsteil Seifertshofen könnte der Haldeweg zeitnah noch nach den bis 1. April 2021 geltenden Bestimmungen ausgebaut, also „endgültig hergestellt“ und die Erschließungsbeiträge mit 90 Prozent den Anliegern in Rechnung gestellt werden. Nach dem 1. April 2021 müsste die Gemeinde die gesamten Kosten tragen. Der Bayerische Landtag hat das KAG zum 1. April 2016 novelliert und dabei unter anderem das Recht bayerischer Kommunen, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt. Außer dem Haldeweg gibt es im Gemeindebereich keine weitere Straße, die von dieser Regelung betroffen wäre.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.