Sie haben ein behindertes Ehepaar betrogen und misshandelt: Schwestern aus Kreis Günzburg vor Gericht
Plus Einer 41-Jährigen wird vorgeworfen, einem Ehepaar mit geistiger Behinderung 43.000 Euro gestohlen zu haben. Ihre Schwester, eine Pflegerin, sitzt mit auf der Anklagebank.
Es sind schlimme Bilder, die eine Ärztin als Zeugin vor dem Schöffengericht beschreibt: Ihre Patientin aus dem südlichen Landkreis Günzburg habe Verbrennungen ersten, vielleicht sogar zweiten Grades im Schambereich und an den Oberschenkeln gehabt, als sie im April 2018 erstmals zu ihr in Behandlung kam. „Sie war in keinem guten Zustand“, erinnert sich die Hausärztin, „das Gewebe war schwer entzündet – das ist extrem schmerzhaft.“ Die Ursache war schnell gefunden, als sie mit der Patientin, die eine mittelgradige geistige Behinderung hat und zudem an Multipler Sklerose leidet, ins Gespräch kam.
Ihre Pflegerin habe sie dort regelmäßig mit einer Intensiv-Wärmesalbe eingeschmiert, berichtete die Frau der Ärztin damals. „Diese Salbe war völlig fehl am Platz und hat die starken Verbrennungen verursacht“, lautete die Einschätzung der Hausärztin zu der Salben-Behandlung. Die Pflegerin hatte sie offenbar aufgetragen, obwohl sie wusste, dass die Salbe nicht für empfindliche Hautstellen geeignet ist und dort schwere Hautverletzungen hervorrufen kann. Hinter dieser regelmäßigen Behandlung steckte offenbar eine perfide Methode, das Ehepaar einzuschüchtern, vermutet ein Beamter der Kripo, der ebenfalls vor Gericht als Zeuge aussagt. „Das sind natürlich nur Spekulationen. Aber es gab keinen medizinischen Grund für die Nutzung der Salbe und die Frau hatte mehrfach betont, dass sie Schmerzen habe, hatte die Creme sogar einmal aus dem Fenster geworfen – und wegen des langen Zeitraums, sowie der sichtlichen Schäden müssen wir von Vorsatz ausgehen“, berichtet der Polizist.
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