Deisenhausen hebt die Friedhofsgebühren an
Die Kosten für Gräber steigen teils kräftig an. Der Friedhof soll mit zwei Handwagen ausgestattet werden
Für die Friedhöfe der Gemeinde Deisenhausen wurden die Grab- und Bestattungsgebühren neu kalkuliert und in einer neuen Friedhofsgebührensatzung manifestiert. Auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung, die unter anderem die Bestattungspflicht, die Bestattungsarten und die Ruhepflicht regelt, wurde neu gefasst.
Teilweise große Veränderungen gab es bei den Gebühren. Kostete ein Einzelgrab bisher 24 Euro pro Jahr, sind es künftig 41 Euro. Die Kosten für ein Familiengrab steigen von 28 auf 58 Euro, ein Urnengrab von 24 auf 37 Euro. Um durchschnittlich 25 Prozent erhöhen sich die Bestattungsgebühren des von der Gemeinde beauftragten Bestatters Jeckle Martin Dienstleistungen. Als eine Gemeinderätin aufstöhnte, sterben könne man sich bald nicht mehr leisten, wies Bürgermeister Norbert Weiß darauf hin, dass das Bestattungswesen wie andere kommunale Aufgaben kostendeckend betrieben werden. Auch in den anderen VG Gemeinden werden entsprechend der aktuell überarbeiteten Kalkulationen ähnliche Gebührenanpassungen erforderlich. Er versprach aber, mit dem Bestatter über dessen Kosten noch einmal zu verhandeln, wie es ein Gemeinderat forderte.
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