Welche Werbung ist erlaubt?
Diskussion über Leuchtreklame und Fahnenmasten im Gewerbegebiet in der Hans-Lingl-Straße
Krumbach Über eine Leuchtreklame auf dem Dach und drei Fahnenmasten bei einem Neubau in der Hans-Lingl-Straße wurde in der Sitzung des Krumbacher Bauausschusses diskutiert. Laut Stadtbaumeister Björn Nübel sei es vonseiten der Stadt bei der Planung versäumt worden, für dieses Gebiet eine Regelung bezüglich Werbeanlagen festzuschreiben. Er schlug deshalb vor, dies jetzt noch nachzuholen. Dadurch wäre dann die vom Bauherrn beantragte Leuchtreklame auf dem Dach in dieser Form nicht mehr möglich. Die Ausschussmitglieder waren jedoch anderer Ansicht.
Wilhelm Kielmann (CSU) wies darauf hin, dass für den Bauherrn beim Kauf des Grundstücks diese Form der Reklame noch erlaubt gewesen wäre und sie ihm nun verboten würde. Er, Kielmann, habe keine Probleme mit der geplanten Leuchtreklame und auch nicht mit den Fahnenmasten. Nübel jedoch war der Meinung, dass man Vorgaben festlegen müsse, denn „da kommen noch ganz andere Sachen, dann können wir nicht mehr Nein sagen“.
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