
St. Floriansprinzip ist unmöglich
Thannhausen l hli l Zur Klarstellung und zur Versachlichung der Hochwasserschutzdebatte des Stadtrats Thannhausen sollte ein Grundsatzreferat von Peter Kaufmann, Spezialist für Wasserrecht beim Landratsamt Günzburg, dienen. Kaufmann ging kompetent auf alle Fragen aus dem Stadtrat ein. Insbesondere zu der heiklen Frage, ob die von der Hochwasserschutzplanung betroffenen Landwirte das Verfahren verzögern könnten, sprach der Referent Klartext.
Ein Grundsatz, auf den Peter Kaufmann immer wieder pochte, war, dass wasserrechtlich das St-Floriansprinzip keine Chance habe. Eine Planung für den Hochwasserschutz dürfe niemals so angelegt werden, dass Nachbar oder Unteranlieger geschädigt würden. Bisherige natürliche Rückhalteflächen für das Wasser müssten als solche erhalten bleiben Neuerdings gelte sogar, dass man Flächen, die sich für die Retention eigneten, aktiviere.
Da die Landwirte, deren Felder oder Ernte als Folge von Hochwasserschutzmaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen würden, Anspruch auf Entschädigung hätten, müsste man es sich bei den Planungen gut überlegen, welche Flächen man flute. Die Fachbehörden würden dies prüfen und Vorentscheidungen über die Entschädigung treffen. Die betroffenen Landwirte hätten, wie prinzipiell immer alle von Maßnahmen dieser Art Betroffenen, die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, die dann von Fachleuten beurteilt und, sofern sinnvoll, in die Planungen eingearbeitet würden. Man strebe immer nach einer gütlichen Einigung und die Erfolgsquote sei sehr hoch, erklärte Kaufmann. Wenn eine Einigung nicht zustande komme, könne ein Einzelner, der sich quer stelle, nicht das ganze Projekt verhindern. Andernfalls würden strittige Großprojekte, beispielsweise Kernkraftwerke, Autobahnen, Müllverbrennungsanlagen, immer von Einzelpersonen verhindert werden und die Gemeinschaft hätte das Nachsehen.
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